Wie der FPCI ermöglicht der FCPR Investitionen in nicht börsennotierte Unternehmen in Frankreich und im Ausland, wobei mindestens 50% des Vermögens aus Wertpapieren bestehen müssen, die nicht zum Handel auf einem Markt zugelassen sind. Während der Zugang zu FPCI jedoch gesetzlich auf professionelle oder erfahrene Anleger beschränkt ist, d. h. auf Anleger, die mindestens 100 000 € in den Fonds investieren können, steht die Zeichnung von Anteilen an einem FCPR allen Anlegern offen.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass für die Gründung eines Investmentfonds lediglich eine Erklärung bei der AMF erforderlich ist. Ein FCPR kann nur gegründet werden, wenn der Fonds von der AMF zugelassen ist und die Verwaltungsgesellschaft selbst ebenfalls zugelassen wurde. Diese Zulassung bedeutet, dass bestimmte Verwaltungsregeln eingehalten werden müssen, insbesondere in Bezug auf die Höhe des Engagements des Fonds in ein und demselben Unternehmen und die Liquidität der Beteiligungen.